Folterverbot gilt nicht nur bei schönem Wetter
"Die unsägliche Folterdiskussion in Deutschland hat zwei Dinge gezeigt: Wenn es eng wird, sind rechtsstaatliche Grund- und Menschenrechte plötzlich nicht mehr so viel wert. Zum anderen wird der konkrete Fall von Frankfurt zum Anlass genommen, den Schmerz und das Mitgefühl mit dem Opfer und seiner Familie zu nutzen, um alte und neue Begehrlichkeiten zufrieden zu stellen.
Spektakuläre Gewaltverbrechen dürfen nicht gezielt zur Angstmache in der Bevölkerung instrumentalisiert und für vermeintlich nützliche Sicherheits-vorkehrungen ausgenutzt werden! Schnell sind Ausnahmesituationen konstruiert, in denen Rechte des Verdächtigen zurückstehen sollen. Und was in einer Krisensituation richtig ist, das soll dann auch im Normalfall nicht verkehrt sein!" kommentiert Landesvorsitzende Inés Brock die gegenwärtige Debatte.
"Immer wieder wird auf den Konflikt zwischen den widerstreitenden Rechtsgütern hingewiesen. Dass für eine solche Situation möglicherweise die Möglichkeit der Nothilfe § 32 StGB zur Verfügung gestanden hätte, wurde erst gar nicht in Erwägung gezogen. Zu stark war der Drang, am vermeintlich klaren Fall ein Exempel zu statuieren.
Grundrechtliche Standards sind kein Selbstbedienungsladen! Das Folterverbot ist Bestandteil unserer Rechtsordnung und gilt nicht nur bei schönem Wetter!" fordert Inés Brock.
Für Rückfragen:
Inés Brock
Landesvorsitzende