Bündnisgrüne fordern Naturschutzaktvitäten ein
Der Landesvorsitzende der sachsen-anhaltischen Bündnisgrünen, Ralf-Peter Weber, forderte die Landesregierung auf, ihre Naturschutzaktivitäten zu intensivieren. "Bisher hat die Landesregierung den Naturschutz sträflich vernachlässigt", betont Weber. "Die Defizite wirken sich jedoch nicht nur negativ auf die Natur aus, sie schaden auch der wirtschaftlichen Entwicklung Sachsen-Anhalts. So gelten gerade die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes nur noch bis Ende Mai diesen Jahres, die auf die Investitionstätigkeiten teilweise entscheidenden Einfluss haben. Dann herrscht in Sachsen-Anhalt eine Art rechtsfreier Raum mit unabsehbaren Folgen für die Investitionstätigkeit in unserem Land. Deshalb muss die Landeregierung umgehend das Landesnaturschutzgesetz novellieren", forderte Weber.
"Auch die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 darf in Sachsen-Anhalt nicht länger verschleppt werden. Während Länder wie Sachsen aktiv gestalten und dafür auch neue Stellen schaffen, steckt Frau Wernicke den Kopf in den Sand. Dies kann nicht die richtige Politik sein. Notwendig ist vielmehr schnelles Handeln, um keine Klage der EU-Kommission oder eine Sperre der EU-Fördermittel zu riskieren. Statt von einer Musterregion ohne Vorschriften zu fabulieren, sollte sich
Sachsen-Anhalt zum Musterknaben bei der Umsetzung der Pflichtaufgaben entwickeln. Dies wirkt sich dann durch die hergestellte Planungssicherheit für Investoren auch positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung aus. Zu den dringenden Sofortmaßnahmen gehören unter anderem:
Die Meldung einer 3. Tranche der Natura 2000-Gebiete, da die bisherige Vorschlagsliste Sachsen-Anhalts von der EU als nicht ausreichend eingeschätzt wurde.
Die Ausweisung der Natura 2000-Gebiete als Schutzgebiete nach dem Landesnaturschutzgesetz.
Die Erarbeitung von sog. Managementplänen für alle Gebiete, um die Gebiete zu Inventarisieren (d.h. die vorkommenden Tier- und Pflanzenarten zu bestimmen) und die notwendigen Maßnahmen zu identifizieren.
Regelungen zum Monitoring der Gebiete und der Tier- und Pflanzenarten zu erlassen, um die obligatorischen Berichte an die EU vorzubereiten.
Hierzu müssen jedoch auch im Haushalt entsprechende Schwerpunkte gesetzt werden. Naturschutz ist eben nun einmal nicht zum Nulltarif zu haben", so Weber weiter.
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Ralf-Peter Weber