Bündnis 90 / Die Grünen warnen vor Schwächung des Bundesnaturschutzgesetzes
Der Absicht mehrerer CDU/CSU-geführter Bundesländer, in der heutigen Bundesratssitzung die Möglichkeiten der Vereinsklage auszuhebeln, um angeblichen Verzögerungen bei Verkehrsplanungen vorzubeugen, muss gestoppt werden, so der Landesvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen Ralf-Peter Weber. Das moderne Naturschutzrecht zur Sicherung der biologischen Vielfalt sei kein Steinbruch, wo je nach Bedarf wesentliche Teile heraus gebrochen werden dürften.
Klagemöglichkeiten von Betroffenen und Verbänden seien ein Instrument, um das Einhalten geltender Vorschriften zu kontrollieren. Die bei der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes im letzten Jahr festgelegten Klagemöglichkeiten der Naturschutzverbände stellen bereits einen Minimalkonsens dar. Dieser darf nicht verwässert werden. Auch CDU/CSU-geführte Länder müssen den Naturschutz in Deutschland stärken anstatt ihn schwächen zu wollen. Das Verbandsklagerecht muss unangetastet
bleiben. Wir fordern Herrn Böhmer auf, sich nicht an dem Raubbau unserer Lebensgrundlagen aus fadenscheinigen wirtschaftlichen Gründen zu beteiligen, betont Weber.
Die Klagemöglichkeiten der Verbände seien nicht primär verantwortlich für Verzögerungen bei Planungen von Verkehrswegen. Wenn diese aus rechtlicher und naturschutzfachlicher Hinsicht in Ordnung sind, könne auch kein Planungsverfahren auf dem Klageweg angefochten werden, so Weber weiter.
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Ralf-Peter Weber