Raus aus der Schuldenfalle

Für eine solide Haushaltspolitik

Generationengerechtigkeit und nachhaltige Wirtschaftspolitik bedeuten für uns, der nächsten Generation weder erdrückende Schulden, noch eine der demographischen Entwicklung nicht angepasste soziale Infrastruktur zu hinterlassen. Ziel bündnisgrüner Finanz- und Haushaltspolitik ist es, die jährliche Neuverschuldung schrittweise zurückzuführen.

Grundsätzlich streben wir an, den Investitionsbegriff auch auf Ausgaben in Bildung, Forschung und Entwicklung auszuweiten, um die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Investitionsquote zukunftsweisend zu gestalten.

Wir wollen, dass das Land aus der Schuldenfalle kommt. Auf diesem schwierigen Weg wollen wir die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Wir setzen uns für stärkere Transparenz in allen Finanzfragen ein. Denn derzeit können nur 42 Prozent des Landeshaushaltes aus eigenen Steuereinnahmen gedeckt werden. Der verbleibende Rest von etwa sechs Milliarden Euro wird durch Zuweisungen seitens des Bundes, Umverteilung zwischen den Bundesländern (Länderfinanzausgleich) und neue Schulden gedeckt.

Kennzeichnend ist, dass der Anteil konsumtiver Ausgaben im Vergleich zu den investiven Ausgaben immer mehr steigt. Beispiel: In Sachsen-Anhalt ist ein Viertel mehr Beschäftigte im öffentlichen Dienst angestellt als in vergleichbar strukturschwachen westdeutschen Bundesländern. Weiterhin verwendet das Land Sachsen-Anhalt die Mittel aus dem Solidarpakt entgegen den Absprachen mit dem Bund für konsumtive statt für investive Ausgaben. Das widerspricht der Zweckbindung.

Einsparpotenziale bestehen für uns in erster Linie bei den Personalausgaben des Landes, denn insbesondere im Verwaltungsbereich ist ein deutlicher Personalüberhang zu verzeichnen. Hier muss notwendigerweise ein gezielter, sozialverträglicher Personalabbau erfolgen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden den Personalabbau dann vorantreiben, wenn dieser mit einer Qualifizierung und Erhöhung der Arbeitseffektivität der verbleibenden Mitarbeiter einhergeht. Ziel ist ein schlanker, weniger personalintensiver Verwaltungsapparat. Wir wenden uns gegen die Verbeamtung von Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes außerhalb strikt hoheitlicher Aufgaben, z.B. in Polizei und Justiz, da hierdurch eine unabsehbare Kostenbelastung der Haushalte in der Zukunft aufgebaut wird.

Wir schließen eine weitere Kürzung der Mittel für die Kinderbetreuung sowie eine weitere Reduzierung der Finanzzuweisungen für die Kommunen aus. Die Kommunen müssen Planungssicherheit erhalten. Mittelfristig müssen die Finanzzuweisungen wieder angehoben werden.

Im Rahmen der Föderalismusdiskussion setzen wir uns dafür ein, dass der Bund die Zuständigkeit für die Steuerverwaltung übernimmt, damit das uneffektive Neben- und Gegeneinander von 16 Steuerverwaltungen ein Ende hat.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die entsprechenden Landesgesetze so verändern, dass die Einführung von kommunalen Bürgerhaushalten möglich ist. Das Wesen des Bürgerhaushaltes besteht darin, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen zur Ausrichtung der Haushaltspolitik gemeinsam erarbeiten und gegenüber Politikerinnen und Politikern sowie der Verwaltung zum Ausdruck bringen können. Der Erarbeitungsprozess dieser Ausrichtung ist dabei durch Öffentlichkeit, Transparenz und Rechenschaft seitens Politik und Verwaltung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern gekennzeichnet.

twitter

wurzelwerk klein
Web 2.0 neu
Partei ergreifen - Mitglied werden!
button rss