Beschluss des Landesvorstandes zur aktuellen Reformdebatte
Der Landesvorstand von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN unterstützt die Bundesregierung in ihren Vorstellungen, mit den anstehenden Reformen der sozialen Sicherungssysteme und des Arbeitsmarktes einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu leisten.
Dazu heißt es im Beschlusstext: "Der Reformprozesses muss weiter geführt werden mit folgenden wichtigen Zielen : ·
- Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur in den Städten und Gemeinden ist auch weiterhin unverzichtbar. ·
- Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe muss in ein armutssicheres Grundsicherungsmodell münden. ·
- Die Finanzierung der Solidargemeinschaft muss Vermögende und Unternehmen einbeziehen.
Der Landesvorstand bekennt sich zum gesellschaftlichen Wandel und sieht die Chance zur Erneuerung. Wir greifen damit die Forderungen der Landesparteitage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Wochenende in Berlin und Sachsen auf. Generationengerechtigkeit, Geschlechtergerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit sind bündnisgrüne Politikansprüche, die auch in haushaltspolitisch schwierigen Zeiten nicht zur Disposition stehen."
Beschluss des Landesvorstandes vom 07.04.2003
Reformpolitik - gerecht und zukunftstauglich
Die anstehenden Reformen der sozialen Sicherungssysteme und des Arbeitsmarktes sind Kernprojekte der rot-grünen Koalition und werden von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt mitgetragen. Die Vorhaben werden alte Strukturen aufbrechen und einen wesentlichen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes leisten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen Sie sich an den Grundsätzen von Generationengerechtigkeit, Geschlechtergerechtigkeit, Verteilungsgerechtigkeit orientieren und dürfen auch die Forderung nach globaler Gerechtigkeit nicht außer Acht lassen. Diese Grundsätze dürfen auch in haushaltspolitisch schwierigen Zeiten nicht zur Disposition stehen. Dieses Ziel sehen wir beim derzeitigen Stand des Reformprozesses noch nicht erreicht.
An die weitere Ausgestaltung der aktuellen Reformen stellen wir deshalb die folgenden Forderungen:
1. Unbestritten reformbedürftig ist der zweite Arbeitsmarkt, der den ursprünglichen Zweck der Zugangsverbesserung zum ersten Arbeitsmarkt nur sehr begrenzt erfüllen konnte. Doch bei der Neuordnung gilt es, entstandene Werte nicht zu gefährden. In strukturschwachen Regionen hat die Entwicklung der vergangenen Jahre dazu geführt, dass ein wesentlicher Teil der öffentlich geförderten Beschäftigung zur Aufrechterhaltung sozialer Infrastruktur unverzichtbar ist: In Jugend- und Senioreneinrichtungen, in Frauenzentren, in verschiedenen Beratungsstellen, Umweltinitiativen und im Kulturbereich. Auch wenn hier Pflichtaufgaben über die Arbeitsförderung erledigt wurden, so war und ist ihre Existenz doch ein unerlässlicher Stabilisierungsfaktor für präventive und nachhaltige kommunale Sozialpolitik. Im Zuge der Reformen besteht hier die Chance, einen leistungs- und bedarfsorientierten sozialen Sektor zu etablieren, der aus der Kurzfristigkeit der Vorhaben hinauskommt und Wachstumspotentiale nutzen kann. Unser Ziel muss es sein, im Zuge der Gemeindefinanzreform die Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, diese Aufgaben selbst zu finanzieren. Daneben ist es unerlässlich, im gemeinnützigen Sektor eine gesicherte Beschäftigungsförderung unter maßgeblicher Beteiligung des Bundes für strukturschwache Regionen auszubauen und zu verstetigen. Um jedoch einen Handlungsspielraum für die mittel- und langfristige Absicherung dieser Aufgaben zu bewahren, muss die gegenwärtige Geschäftspolitik der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) unverzüglich verändert werden. Die Sparzwänge der BfA, die Ersetzung des Kriteriums Erwerbsfähigkeit durch das Kriterium Arbeitsmarkttauglichkeit für ABM und SAM, die festgelegte Erfolgsquote von 70% für Weiterbildungsträger haben zu einem massenhaften Wegbrechen von Bildungsträgern und Arbeitsprojekten und einer direkten Ausgrenzung von benachteiligten Zielgruppen (Behinderte, Ältere, Frauen, benachteiligte Jugendliche, MigrantInnen) geführt. Die verkürzten Laufzeiten und die erzwungenen Teilnehmerwechsel bei ABM und SAM haben Qualitätsverluste bewirkt. Die erhöhten Eigenanteile sind von den Trägern im nichtmarktorientierten sozialen und gemeinnützigen Bereich nicht zu erbringen. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung die notwendigen Schritte zur Änderung der rigiden Praxis der BfA veranlasst. Um Handlungsspielraum für mittel- und langfristige Lösungen zu gewinnen, sollten die Möglichkeiten des SGB III, §416 genutzt werden. Falls notwendig, muss die BfA auch wieder einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt erhalten.
2. Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist die große Chance zur Einführung eines armutsfesten Grundsicherungsmodells. Die bisherigen Ansätze müssen stärker auch auf die eigenständige Leistungsabsicherung von Frauen orientiert werden. Die Kombinierbarkeit von Transferleistungen und Zuverdiensten und die Vermeidung des Zugriffs auf private Altersvorsorge müssen gesichert werden. Bei einer erfolgreichen Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe kommt es nicht ausschließlich auf die Höhe des Betrages an, sondern auf die Pauschalierung von Mehrbedarfen, auf die Anrechnung von Partnereinkommen und die Festsetzung des soziokulturellen Existenzminimums. Ein reduzierter Vermögenszugriff und die Berücksichtigung des Familienlastenausgleich kennzeichnen die Qualität einer bedarfsorientierten Grundsicherung. Dabei ist ein eigenständiger Existenzsicherungsanspruch von Kindern durch eine Kindergrundsicherung, abgekoppelt vom Erwerbsstatus der Eltern, anzustreben.
Der Anspruch auf Einbeziehung in die aktive Arbeitsmarktpolitik muss auch weiterhin für alle Menschen gelten, die nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Das Ziel dieses gesellschaftlichen Wandels ist und bleibt, die heutigen Lösungen nicht zu Lasten zukünftiger Generationen zu gestalten. Die Reformbereitschaft und der Veränderungswille in Deutschland muss jetzt durch die rot-grüne Bundesregierung genutzt werden. Überzogenen Wachstumserwartungen und Prinzipienreiterei dämpfen jede sinnvolle Handlungsperspektive, jede Umverteilung muss die Chance zur Erneuerung bieten. Die sozialen Sicherungssysteme zukunftstauglich zu machen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sollten alle Einkommensarten an ihrer Finanzierung beteiligt werden. Die Beteiligung von Vermögenden und Unternehmen an der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme und an der Schaffung eines öffentlichen, gemeinnützigen Sektors ist ein notwendiger Beitrag zur Solidargemeinschaft. Die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, das allen zugute kommt. Die Finanzierung der sozialen Sicherheit ist so weit wie möglich und sinnvoll von der Beitragsfinanzierung durch die abhängig Beschäftigten hin zu einer Finanzierung aus Steuermitteln oder über eine allgemeine Bürgerversicherung zu verlagern.
Es geht uns darum, Reformpolitik so zu gestalten, dass die Leistungsbegrenzungen begleitet werden von bürokratischen Erleichterungen, Zugang zu Beratungsleistungen und Fördermaßnahmen.