Bürgerrechte stärken
Für eine offene Gesellschaft mit demokratischer Teilhabe
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind für einen konsequenten Paradigmenwechsel im Selbstverständnis von Verwaltung vom Hoheitsträger zum Partner und Dienstleister des Bürgers. Das Internet und die neuen Medien insgesamt können dabei als Kommunikationsinstrument zwischen Bürgern, Wirtschaft und Behörde wertvolle Dienste leisten. Der Anspruch an eine moderne Verwaltung beinhaltet, dass standardisierte Dienstleistungen (eGovernment) jederzeit zur Verfügung stehen und ohne Wartezeiten online abrufbar sind. Hier besteht bei Kommunen und Landesverwaltungen noch erheblicher Ausbaubedarf.
Für eine konsequente Verwaltungsreform BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass die Verwaltung ihre Strukturen und Systeme primär auf die Nachfrage ihrer Abnehmer (der Kundinnen und Kunden) einstellt und ausgehend davon ihre Prozesse neu strukturieren muss. Flache Hierarchien, ein Dienstrecht, das für motiviertes Personal Anreize schafft sowie die Reduzierung des Beamtentums sind Eckpunkte einer echten Verwaltungsreform. Wir wollen einen Wandel hin zur "lernenden Organisation", die aktive Überwindung der Reformresistenz von Hierarchieebenen und ein Umdenken der Mitarbeiter in Richtung Kostenbewusstsein und Kundenorientierung. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für ein umfassendes elektronisches Dienstleistungsangebot der Landesverwaltung ein (eGouvernment). Durch die Kommunikation sollen Bürger, Unternehmen, Wissenschaft und Kommunalverwaltungen in der Lage sein, die Dienstleistungsangebote schneller und kostengünstiger in Anspruch zu nehmen.
Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden erhalten
Auf keiner Ebene des politischen Systems ist der Kontakt zwischen Bürgern und politischen Akteuren so unmittelbar und die Möglichkeit zur direkten Mitgestaltung so groß wie in den Kommunen. Viele Menschen engagieren sich in Ortsverbänden oder Bürgerinitiativen. Doch selten waren die Bedingungen für Kommunalpolitik so schwierig wie heute. Die am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Gemeindefinanzreform geht den Städten und Gemeinden nicht weit genug. Die Ausgaben steigen trotzdem, weil Bund und Länder den Kommunen immer neue Aufgaben zuweisen. Doch auch die demographischen Veränderungen erfordern grundlegende Überlegungen für nahezu alle Gemeinden, Städte und Landkreise unseres Landes. In fast allen Regionen des Landes wird die Einwohnerzahl in den nächsten Jahren teilweise dramatisch zurückgehen. Die Kommunen müssen sich darauf einstellen, dass nicht Wachstum ihre künftige Entwicklung bestimmt, sondern Schrumpfungsprozesse, die kreative Ideen des partiellen Umbaus und des sektoralen Rückbaus brauchen. Wir sind für die konsequente Umsetzung des Prinzips der Konnexität, bei dem mit einer Aufgabenzuweisung an die Städte gleichzeitig auch eine möglichst exakte Geldmittelzuweisung stattfindet. Kommunen können bei der Wahrnehmung und Erledigung von Aufgaben private Partner aus der Wirtschaft hinzuziehen (sog. Public-Private-Partnership (PPP)-Modelle). Der bisherige Ansatz der Allzuständigkeit der Gemeinden mit ihren Gemeinderäten steht damit vor neuen Herausforderungen. PPP-Modelle können ein Instrument zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Effizienzsteigerung sein.
Gesellschaftliche Willensbildung stärken
Nur mit den Möglichkeiten einer breiten Bevölkerungsbeteiligung kann der leider zunehmenden Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden. Wir wenden uns daher gegen die Absicht der Landesregierung, im Rahmen der Gesetzgebung zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts den Paragrafen 24a Gemeindeverordnung bzw. den Paragrafen 17a Landkreisordnung, die die Bildung von Bürgerinitiativen regeln, aufzuheben. Diese Regelung förderte bisher die gesellschaftliche Willensbildung und unterstützt die Entscheidungs- findung vor Ort. Die Streichung derselben führt zum Abbau lebendiger (partizipierender) Demokratie und untergräbt die immer wieder erhobene Forderung nach bürgerlichem Engagement.
Für eine konsequente Gebietsreform
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen in dem verabschiedeten Kommunalneugliederungs- Grundsätzegesetz (KomNeuglGrG) keinen langfristigen Lösungsansatz für die dringend notwendige kommunale Neustrukturierung im Land. Weder von der vorgesehen Fläche noch von der Einwohnerzahl stellt das Gesetz eine Grundlage zur Lösung der Strukturprobleme dar. Nach der Landtagswahl 2006 streben wir keine Aufhebung, aber eine wesentliche Verbesserung und Ergänzung des Kommunalneugliederungsgesetzes an. Vor dem Hintergrund zurückgehender Einwohnerzahlen und schrumpfender finanzieller Spielräume bieten vergrößerte Landkreise eine Möglichkeit, die Verwaltungshaushalte zu entlasten und Regionen zu entwickeln. Dabei müssen die Strukturen so gewählt werden, dass einerseits eine ausreichend große Einwohnerzahl die Leistungskraft der neu zu schaffenden Landkreise garantiert und dass andererseits eine bestmögliche Bürgernähe erreicht werden kann. Das Finanzausgleichgesetz (FAG) ist dahingehend zu ändern, dass Finanzzuweisungen zukünftig nicht an die Kreisfreiheit, sondern an die oberzentrale Funktion der Stadt gebunden sind. Wir dringen darauf, die Stadt-Umland-Problematik zu lösen. Sie bedarf nicht nur bei den Oberzentren Halle, Magdeburg und Dessau besonderer Beachtung, sondern auch in den Mittelzentren etwa der Altmark oder des Harz-Vorlandes. In besonders betroffenen Städten werden Eingemeindungen eng verflochtener Umlandgemeinden zwingend notwendig sein. Voraussetzung sind verbindliche und transparente raumordnerische Rahmenbedingungen. Die Bildung von Zweckverbänden, wie sie im KomNeuglGrG vorgesehen ist, halten wir für keinen geeigneten Weg zur Lösung des Stadt-Umland-Problems.
Für eine konsequente Kommunalreform
Wir setzen uns dafür ein, die Kommunalreform wie ursprünglich vorgesehen als Gebiets- und Funktionalreform anzugehen. Eine Kommunalreform, die diesen Namen auch verdient, hat nicht nur Landkreise zusammenzulegen, sondern Funktion und Aufgaben der Organe des Landkreises (Landrat und Kreistag) neu zu beschreiben. Der Verlagerung von Aufgaben auf die kommunale Ebene kommt große Bedeutung zu. Eine Funktionalreform muss die Zuständigkeiten von obersten, oberen und unteren Instanzen in vergrößerten Landkreisen neu regeln. Um kommunale Selbstverwaltung zu stärken, ist die Zuständigkeit von Städten und Gemeinden (auch Verwaltungsgemeinschaften) zu verbreitern, soweit nicht übergeordnete Gesichtspunkte dagegen sprechen. Eine Novellierung der Gemeinde- und der Landkreisordnung ist zwingend erforderlich. Dabei ist das Instrument berufener Bürger in Gemeinde- und Stadträten sowie in Kreistagen verbindlich einzuführen.
Sicherheit rechtsstaatlich gestalten
Es ist Aufgabe des Staates, die Bürgerinnen und Bürger vor Terroranschlägen, Kriminalität und Gewalt zu schützen. Die von der Union betriebene Aufrüstung der inneren Sicherheit lehnen wir ab. Die föderale Struktur der Sicherheitsbehörden hat sich bewährt. Gleichwohl muss die Zusammenarbeit der Behörden des Bundes ebenso wie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern verbessert werden. Dies hat unter strikter Beibehaltung der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten zu geschehen. Wir lehnen eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Innern ab. Die Gefahrenabwehr ist Ländersache und damit Aufgabe der Polizei. Auch ein Hintertreiben des staatlichen Gewaltmonopols durch eine schleichende Privatisierung öffentlicher Ordnung lehnen wir ab. Wir plädieren dafür, die Änderungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) in Bezug auf die geregelte Rasterfahndung zu ändern. BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN haben erhebliche Bedenken gegen die in Paragraf 31 des SOG geregelte Rasterfahndung. Mit den 2003 durch die Landesregierung eingeführten Änderungen wurden die Schwellen für eine Rasterfahndung deutlich gesenkt, obgleich hier ganz erheblich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen wurde. Wir setzen uns dafür ein, dass polizeiliches Handeln zukünftig wieder durch Richter kontrolliert wird (Wiedereinführung des Richtervorbehalts). Wir wollen der Wirtschaftskriminalität wirksamer begegnen. Jedes Jahr wird die Gemeinschaft durch Korruption und Verschwendung finanzieller Ressourcen im öffentlichen wie privaten Bereich in Milliardenhöhe geschädigt. Dem muss durch Transparenz und verantwortungsvollere Kontrolle, aber auch mit strafrechtlichen Mitteln begegnet werden. Wir setzen uns für die Einführung eines konsequenten Korruptionsregisters und die Ausweitung eines verbindlichen Verhaltenskodex zum Schutz von öffentlichem und privatem Gesellschaftsvermögen ein.
Schutz der Privatsphäre
In den letzten Jahren haben sich die technischen Voraussetzungen zur Erfassung sensibler persönlicher Daten rapide fortentwickelt, ohne dass sich in gleichem Maße ein Bewusstsein für die Sensibilität dieser Daten herausgebildet hätte. Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste fordern im Namen der Prävention immer weitergehende Überwachungsbefugnisse. Aber auch im privatwirtschaftlichen Bereich werden immer mehr Kundendaten gespeichert, ohne dass die Betroffenen dies wirklich realisieren. Auch die Überprüfung von Personendaten von Ausländern aus Gründen der öffentlichen Sicherheit hat seit dem 11. September 2001 stark zugenommen. "Der Mensch hat ein Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden." Diese Formulierung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil zum großen Lauschangriff ist Leitlinie unserer Politik. Vertrauensvolle Kommunikation in Privaträumen, am Telefon, mit dem Seelsorger, Anwalt oder Arzt muss in jedem Falle möglich bleiben. Es muss grundsätzlich transparent gemacht werden, nach welchen allgemeinen Kriterien Personendaten erhoben und abgeprüft werden. Hinsichtlich der überhand nehmenden Telefonüberwachung wollen wir wirksamere richterliche Kontrolle und mehr Transparenz. Den großen Lauschangriff lehnen wir ab. Wir wollen nicht zulassen, dass praktisch alle Bürgerinnen und Bürger unter Tatverdacht gestellt werden. Die Kompetenzen des Landesdatenschutzbeauftragten sollen erweitert werden. Wir wollen durch rechtliche und technische Maßnahmen dafür sorgen, dass E-Mails und SMS den gleichen verfassungsmäßigen Schutzstatus erhalten wie die klassischen Kommunikationsmittel Brief und Telefon.
Bürgernahe und unabhängige Justiz
Die Menschen müssen die Gewissheit haben, dass sie in angemessener Zeit und unabhängig vom Geldbeutel ihre Rechte durchsetzen können. Eine Ausweitung der Gebühren in Sozialgerichtsverfahren lehnen wir ab. Wir wollen insbesondere durch effiziente Organisation in der Justiz Einsparpotenziale ausschöpfen, ohne den Rechtsschutz der Menschen zu beschneiden und die unabhängige Stellung der Urteile müssen grundsätzlich überprüfbar sein, denn der Rechtsweg ist die zentrale Garantie im Rechtsstaat. Die Verfahrensordnungen müssen fortentwickelt und vereinfacht werden. Die Reform des Sanktionsrechts ist überfällig. Wir brauchen ein Gesetz, das die Untersuchungshaft regelt. Im Jugendstrafrecht gilt, den Erziehungsgedanken zu stärken und den Jugendstrafvollzug gesetzlich zu regeln. Wir wollen die Opferberatung stärken. Eine regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende sowie die Sicherungsverwahrung für Jugendliche lehnen wir ab. In Schnellverfahren muss umsichtig vorgegangen werden. Wir wollen Mediation als Mittel der Streitbeilegung stärken.
DDR-Vergangenheit differenziert betrachten
Platz für Erinnerung schaffen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen in der Tradition der DDR-Bürgerrechtsbewegung. Wir treten dafür ein, dass die DDR-Vergangenheit auch weiterhin differenziert betrachtet wird. Einerseits halten wir es für unabdingbar, dass Platz für eine Erinnerungskultur ist, in der Unrecht aufgearbeitet und Verantwortlichkeit benannt wird. Das ist mühevoll und schmerzhaft. Für uns bedeutet dies konkret, die Erinnerungsarbeit in den drei Gedenkstätten des Landes fortzuführen und weiterzuentwickeln, die Arbeit des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR zu unterstützen und die DDR-Vergangenheit im Schulunterricht angemessen zu reflektieren. Von Linkspartei. PDS bis zur ehemaligen Blockpartei CDU erwarten wir, dass sie sich ihrer eigenen Geschichte in Verantwortung stellen. Andererseits muss die Lebensleistung der hier Lebenden anerkannt werden, denn es geht schließlich um die Würde der Menschen, um ihre Selbstachtung und Perspektiven in einem zusammenwachsenden Deutschland. Die Arbeit der Opferverbände wollen wir würdigen und unterstützen. Dazu gehören auch die Gedenkstätten, die wir in ihrer Existenz sichern wollen.
Bürgerbeteiligung erwünscht
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das Leitbild einer aktiven Bürgergesellschaft, in der die Menschen ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen, eine wichtige Grundsäule der Gesellschaftspolitik. Bürgerschaftliches Engagement macht durch die Einmischung in soziale, kulturelle und politische Angelegenheiten praktische Solidarität erfahrbar. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen mit Hilfe von Freiwilligenagenturen jedem Menschen die Möglichkeit eröffnen, sich für andere und für die Gesellschaft zu engagieren. Außerdem wollen wir die bestehenden Jugendfreiwilligendienste ausbauen und neue Modelle für alle Altersgruppen einführen. Freiwilligenarbeit braucht ein Mindestmaß an professioneller Infrastruktur. Wir wollen, dass Jugendliche bei allen Wahlen das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren erhalten.
Gleiche Rechte für Lesben und Schwule
Wir wollen ein Sachsen-Anhalt, in dem jeder Mensch selbstbestimmt und frei von Diskriminierungen leben kann. Dazu gehören auch gleiche Rechte und Pflichten für Lesben und Schwule und für ihre PartnerInnenschaften. Ihre fortgesetzte Diskriminierung ist unserer Demokratie nicht würdig. Sie muss ganz und gar beendet werden. Wir dürfen nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Seit dem 1. August 2001 stehen Eingetragene Lebenspartnerschaften unter gesetzlichem Schutz. Das ist ein großartiger Erfolg, auf den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lange hingearbeitet haben. Dennoch sind wir nicht am Ziel. Bei den Pflichten gibt es bereits volle Gleichstellung, bei den Rechten noch nicht. Im Landesrecht (und im Bundesrecht – je nach Stand des Ergänzungsgesetzes) werden wir deshalb die Eingetragenen LebenspartnerInnenschaften völlig gleichstellen und dahingehend auch unseren Einfluss auf das Bundesrecht wahrnehmen. Auch die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Familien mit Kindern muss beendet werden. Mit ihrer Bildungs-, Sozial- und Kulturarbeit und mit ihrer AIDS-Aufklärung leisten Lesben- und Schwulen-Vereine sowie AIDS-Hilfen ein unersetzliches Engagement. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden dieses Engagement verlässlich unterstützen. Vorurteile und Gewalt gegen Lesben und Schwulen sowie Diskriminierungen sind auch in Sachsen- Anhalt noch immer verbreitet. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen deshalb, dass die Thematik "Gleichgeschlechtliche Lebensweisen" ein fester Bestandteil in Aus- und Weiterbildung, vor allem aber im Schulunterricht wird.
Ja! Zu einem toleranten und weltoffenen Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt ist eines der Bundesländer mit der niedrigsten Ausländerquote (1,9 Prozent). Dennoch ist es trotz vieler Initiativen und Projekte noch immer nicht gelungen, ein Klima zu schaffen, in dem sich die ca. 50.000 Ausländerinnen und Ausländer ohne Angst bewegen können. Offene und unterdrückte Ausländerfeindlichkeit scheinen weit verbreitet. In einer sich ständig verändernden Gesellschaft müssen wir uns einerseits unserer eigenen Kultur bewusst werden, d. h. wir müssen regionale Identitäten pflegen und in Austausch mit anderen bringen. Zum anderen müssen wir lernen, mit kultureller Vielfalt und mentalen Unterschieden zivilisiert umzugehen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen deshalb Aktivitäten und Projekte, die Wissen über andere Kulturen und Verständnis vermitteln und sich für die Würde aller Menschen einsetzen. Integration ist für uns keine Einbahnstraße. Sie steht vielmehr für einen Austausch mit- und untereinander und für das Lernen voneinander. Integration verlangt Anstrengungen auf beiden Seiten, von den Ausländern und Ausländerinnen und von uns als Gastland. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden mehr Geld in die Integrationsarbeit investieren. Es geht nicht an, dass beispielsweise lernwilligen Spätaussiedlern nur verkürzte Deutschkurse angeboten werden, obwohl diese erkennbar nicht ausreichen. Schüleraustausche, internationale Praktika für Schüler, Auszubildende und Studenten sowie der europäische Freiwilligendienst machen jungen Menschen Weltoffenheit erlebbar. Über diese Angebote muss aktiv informiert und dafür geworben werden. Wir setzen uns dafür ein, den internationalen Austausch und die Zusammenarbeit insbesondere auf kommunaler und regionaler Ebene im Hinblick auf bestehende Städtepartnerschaften mit internationalen Städten auszuweiten und attraktiver zu gestalten. Als Bewohner eines der reichsten Staaten der Erde ist es sowohl moralisch geboten, als auch in unserem wohlverstandenen Eigeninteresse, die Lebenschancen der Ärmsten der Armen zu verbessern. Wir werden daher regionale und kommunale Partnerschaften zu Entwicklungs- und Schwellenländern stärken, Studentinnen und Studenten aus diesen Ländern Möglichkeiten zum Studium in Sachsen-Anhalt schaffen und den Wirtschafts- und Wissenstransfer zwischen Sachsen- Anhalt und diesen Ländern ausbauen. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen, die aus Nicht-EU-Ländern zu uns kommen wollen, um eine selbstfinanzierte Ausbildung zu absolvieren, unkompliziert die Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen sich den Herausforderungen des Kampfes gegen Gewalt, Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Wir machen uns stark für ein demokratisches, weltoffenes und tolerantes Sachsen-Anhalt. Mit einem Landesprogramm für regionale Demokratieentwicklung werden wir die finanziellen Voraussetzungen für ein effizientes Engagement gegen Rechts legen. Der erstarkende Rechtsextremismus hat sich längst von der alleinigen Ausrichtung auf Gewaltdelikte gelöst. Er ist kampagnen- und anschlussfähig geworden und hat sich eigene kulturelle Räume geschaffen. Um ihn zurückzudrängen, müssen wir die Zivilgesellschaft stärken. In den an vielen Orten entstandenen lokalen Bündnissen und Initiativen gegen Rechts werden wir daher weiter engagiert mitarbeiten. Das im Mai 2005 gegründete Netzwerk für Demokratie und Toleranz kann einen wichtigen Beitrag für ein weltoffenes Sachsen-Anhalt leisten, vorausgesetzt, es wird inhaltlich ausgefüllt und zu einem Landesprogramm für regionale Demokratieentwicklung ausgebaut. Das werden wir tun. Mit unserem Landesprogramm sollen demokratische Initiativen und deren Vernetzung gefördert, die Unterstützung für Opfer rechter Gewalt gewährleistet sowie Bildungs- und Jugendarbeit gefördert werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich auch für die Fortsetzung der erfolgreichen Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus Civitas und Entimon, z.B. in Form einer Bund- Länder-Stiftung, ein. Die täter- und mitläuferorientierte Sozialarbeit und Aussteigerprogramme sind zu stärken. Für Jugendliche, die kein Interesse an der braunen Kultur haben, müssen die kulturellen Angebote ausgebaut werden. In den Kommunen und in den Schulen werden wir jungen Menschen größeren Raum zu eigenverantwortlicher Mitwirkung schaffen. Wer in Initiativen und Jugendparlamenten Verantwortung übernimmt, dessen Anfälligkeit für extremistisches Gedankengut sinkt. Die Beschäftigung mit der deutschen Vergangenheit werden wir stärker fördern. Gedenkstättenarbeit und Bildungsarbeit zur Aufarbeitung totalitärer und autoritärer Gesellschaftssysteme tragen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus bei. Eine Verschärfung des Versammlungsrechts lehnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wir wollen jedoch die Praxis beenden, dass die Polizei bei rechtsextremen Aufmärschen sowohl Entscheidungs- als auch Ausführungsorgan ist. Genehmigungsbehörden sollen grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte sein.