Aktion: "Kein Gen-Fraß fürs Volk, Herr Böhmer!"
"Kein Gen-Fraß fürs Volk, Herr Böhmer!" Mit diesem Slogan starten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Postkartenaktion gegen die Gentechnik-Offensive der Landesregierung. Die Aktion bildet den Einstieg in eine Anti-Genmais-Kampagne von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Exemplare der Postkarten-Erstauflage verteilen Mitglieder des Landesvorstandes, von Grüner Hochschulgruppe und Grüner Jugend am morgigen Donnerstag, 20. November, ab 10 Uhr während einer Studenten-Demonstration auf dem Domplatz. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN richten zudem eine Anti-Genmais-Homepage ein: www.kein-gen-frass-fuers-volk.de.
"Es ist unerträglich, wie sich die Landesregierung der Biotechnologie-Branche anbiedert und Millionenfördergelder aus einem Sparhaushalt verspricht", so Landesvorsitzender Ralf-Peter Weber. "Statt auf eine zukunftsfähige Landwirtschaft zu setzen, die für gesunde Lebensmittel sorgt und Arbeitsplätze schafft, betreibt sie den Verkauf des Landes als Versuchslabor, den Verkauf der Menschen als Versuchskaninchen."
Mit der Postkarte bekommen die Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit des Protestes. Direkt an die Adresse des Ministerpräsidenten geht ihr Einspruch - Nein zu den Plänen, aus Sachsen-Anhalt ein großflächiges Versuchsfeld für gentechnisch veränderte Pflanzen zu machen! "Böhmer und seine Minister Rehberger und Wernicke müssen begreifen, dass viele Menschen im Land die Gentechnik-Pläne der Landesregierung ablehnen und nicht so naiv sind, auf Vorreiter-Verheißungen hereinzufallen", so Weber weiter. Es könne nicht sein, dass zum kommerziellen Nutzen von Biotechnologiefirmen und gegen die Interessen von Verbrauchern und Landwirten agiert werde.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen den Einstieg in den konventionellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Denn ökologische und wirtschaftliche Risiken sind nicht abschätzbar, ethische Fragen unbeantwortet. Auf Bundesebene werden derzeit EU-Verordnungen im nationalen Gentechnikgesetz umgesetzt und ergänzt. Unter Vorsorgegesichtspunkten sollen offene Fragen zu Koexistenz, Haftung, Monitoring, Standortregister und zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete geregelt werden.