Kleine Fraktionen sind keine Störfaktoren!

Mit einem Brief an Justiz-Staatssekretär Burkhard Lischka wenden sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen seinen in der Presse propagierten Vorschlag, kleine Fraktionen in Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen verhindern zu wollen. "Wir sind erschrocken, dass ein Staatssekretär die demokratische Mitwirkung engagierter Bürger in kleinen Parteien und Initiativen derart diffamiert", so Undine Kurth, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. "Wir fühlen uns herausgefordert, Herrn Lischkas unsachliche und teilweise falschen Aussagen zu korrigieren."

Der Staatssekretär, zugleich SPD-Stadtrat in Magdeburg, hat vorgeschlagen, die Mindestgröße von Fraktionen in Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen zu erhöhen und Mini-Fraktionen mit zwei Mitgliedern nicht mehr zuzulassen (Volksstimme und MZ am 22.09.2007). "Ein Blick in die Gesetzeslage wäre auch für Herrn Lischka hilfreich gewesen", so Undine Kurth. (Im Brief der Grünen ist diese nun ausführlich dargelegt.)

Im Brief an Burkhard Lischka heißt es: "Indem Sie behaupten, durch Mini-Fraktionen drohe eine Lähmung der Ausschuss-Arbeit und deren Mitglieder seien kaum präsent, diffamieren Sie das Engagement vieler fleißiger Ratsmitglieder aus kleinen Parteien und Bürgerinitiativen." Mitglieder kleiner Fraktionen würden bei der Ausschussbildung bereits übergangen, weil sie wegen der Zahl der Sitze kein Recht zur Mitwirkung erhielten. Und dennoch würden sie mit hohem Aufwand an Ausschusssitzungen teilnehmen.

Landesvorsitzende Kurth weiter: "Als Mittel zur Bekämpfung der NPD in den Räten ist die Überlegung Lischkas ungeeignet. Nicht die Einengung der Arbeit kleiner Fraktionen stärkt die Demokratie, sondern die Einbeziehung deren außerordentlichen Engagements in den Räten auf ehrenamtlicher Basis. Darüber sollte der Staatssekretär einmal nachdenken, statt mit falschen Argumenten irrige Vorstöße zu unternehmen."
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Der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Lischka,

in den Tageszeitungen "Magdeburger Volksstimme" und "Mitteldeutsche Zeitung" (Ausgaben vom 22. September 2007) gehen Sie mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit, die Mindestgröße von Fraktionen in Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen zu erhöhen und "Mini-Fraktionen" mit zwei Mitgliedern nicht mehr zuzulassen. Wir erlauben uns, Ihren aus unserer Sicht unsachlichen und teilweise gar falschen Begründungen zu widersprechen.

Blicken wir gemeinsam auf die Gesetzeslage:

 

Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage sind keine "Parlamente", sondern "Verwaltungsorgane" nach Gemeindeordnung § 35 und Landkreisordnung § 24. Sowohl Gemeindeordnung (§ 43) als auch Landkreisordnung (§ 32) legen fest, dass Fraktionen aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen und bestimmen. "Das Nähere regelt die Geschäftsordnung." Jede Geschäftsordnung eines Gemeinde- oder Stadtrates bzw. eines Kreistages kann bereits heute die Fraktionsstärke auf drei oder vier oder noch höher festlegen. Dies kommt in der Bundesrepublik sogar in anderen Ländern vor.

Nicht Fraktionsmitglieder, sondern Mitglieder eines Rates erhalten eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige gemäß Runderlass des Innenministeriums vom 01.12.2004 (MBl. LSA Nr. 32/2004 vom 27.12.2004, S. 666). In diesem Runderlass sind je nach Größe der Gemeinde Höchstsätze für eine Aufwandsentschädigung festgelegt, die jeder Gemeinde- oder Stadtrat bzw. Kreistag durchaus auch unterschreiten kann. Ein Verzicht auf Aufwandsentschädigung ist nicht möglich.

Fraktionsgelder, gleich welcher Art, fallen nach den Haushaltsbestimmungen unter die sogenannten "freiwilligen Aufgaben". Weder Landesverwaltungsamt noch Landesrechnungshof haben solche Ausgaben bisher beanstandet. Für die Zahlung von Zuschüssen zur Fraktionsarbeit gibt es keine gesetzliche Grundlage. Soweit bekannt wurden auch nur in Magdeburg (600.000 Euro jährlich) und Halle sowie in Dessau die Fraktionen solide ausgestattet. Der Altkreis Wernigerode z.B. hat seinen Fraktionen jährlich einen Sockelbetrag von 360 Euro und je Fraktionsmitglied noch einmal jährlich 50 Euro bereit gestellt, was insgesamt im Haushaltsplan knapp 4.300 Euro ausmachte. Über eine Finanzausstattung der Fraktionen wird im neuen Harzer Kreistag mit 60 Mitgliedern erst noch diskutiert.

 

Die Rechte eines Ratsmitgliedes, gleich ob im Gemeinde-, Stadtrat oder Kreistag, sind nicht an die Mitgliedschaft in einer Fraktion gebunden. Jeder und jede hat Rede- und Antragsrecht sowie Stimmrecht in dem Rat, dem er oder sie angehört (GO § 42,3 bzw. LKO § 31,3). Dies gilt auch in allen Ausschüssen, denen er oder sie angehört. Jedes Ratsmitglied, das einem Ausschuss nicht angehört, kann aber als Zuhörer ohne weitere Rechte, an jeder Ausschusssitzung, auch der nichtöffentlichen, teilnehmen (GO § 42,4 bzw. LKO § 31,4).

Die Mitarbeit in Ausschüssen hängt von zwei Faktoren ab: 1) von der Größe eines Ausschusses (wird in der Hauptsatzung festgelegt) und 2) von der Größe einer Fraktion, die Mitglieder in den Ausschuss entsendet. Da die Ausschüsse das Stimmenverhältnis im Rat abbilden müssen, haben kleine Fraktionen in der Regel überhaupt keinen Zugriff auf einen Sitz in einem Ausschuss. Der Gesetzgeber hat darum die Möglichkeit geschaffen, "ein Mitglied mit beratender Stimme" (d. h. mit allen Rechten ohne das Stimmrecht) in einen Ausschuss zu entsenden (GO § 46,2 bzw. LKO § 35,2).

Die von Ihnen in der Presse kolportierten Aussagen entbehren somit einer sachlichen Grundlage. Fraktionen werden aus öffentlichen Geldern überhaupt nicht finanziert, es sei denn, der eigene Rat beschließt eine entsprechende Satzung, sofern eine Kommune über das nötige "Kleingeld" verfügt. Eine "Novelle der Rechtsgrundlagen" ist durchaus nicht notwendig, da die Fraktionsstärke in einem Rat durch Geschäftsordnung auch heute bereits bestimmt wird. Wenn die Stadt Magdeburg ihre Fraktionen sehr gut ausstattet, ist das eine "freiwillige Aufgabe". Von Fraktionsräumen, Büroausstattungen oder gar Fraktionsmitarbeitern träumen aber andere Kommunen auf dem flachen Lande bereits seit Jahren.

Eine Gemeinde muss schon unter 100 Einwohner haben (vielleicht noch 10 in Sachsen-Anhalt?), um mit vier Gemeinderäten auszukommen. Das Zahlenbeispiel im Verhältnis zu fast allen Landkreisen und den kreisfreien Städten verzerrt in unerhörter Weise die Relationen. Sie, sehr geehrter Herr Lischka, bleiben den Nachweis schuldig, ob es in einer der Mini-Gemeinden überhaupt Fraktionen gibt.

Indem Sie behaupten, durch "Mini-Fraktionen" drohe eine Lähmung der Ausschuss-Arbeit und dass die Mitglieder dieser kleinen Fraktionen kaum präsent seien, diffamieren Sie das Engagement vieler fleißiger Ratsmitglieder aus kleinen Parteien und Bürgerinitiativen. Sie müssten wissen: Da kleine Fraktionen nur einen beratenden Status erreichen können, hängt die Ausschuss-Arbeit in der Regel von den großen Fraktionen ab. Wir müssen unsererseits erfahren, dass diese oftmals ihre Aufgabe nicht ernst nehmen und etwa keine Vertreter für ein fehlendes Ausschussmitglied entsenden. Mitglieder kleiner Fraktionen werden bei der Ausschussbildung bereits übergangen, weil sie wegen der Zahl der Sitze kein Recht zur Mitwirkung erhalten. Und dennoch nehmen sie mit hohem Aufwand an Ausschusssitzungen teil.

Nach unseren Erfahrungen sind kleine Fraktionen mit zwei bis fünf Mitgliedern in der Regel die fleißigsten Arbeiter und die am umfassendsten Informierten. Ein nicht stimmberechtigtes, aber beratendes Mitglied in einem Ausschuss kann genauso viel bewegen wie jedes andere ordentliche Mitglied.

Sehr geehrter Herr Lischka, als Mittel gegen die NPD, wie Sie sagen, ist Ihr Vorstoß völlig ungeeignet. Rechte Ideologie ist nicht durch die Abschaffung von kleinen Fraktionen zu bekämpfen, sondern durch gemeinsames Engagement aller Demokraten. Nicht die Einengung der Arbeit kleiner Fraktionen stärkt die Demokratie, sondern die Einbeziehung deren außerordentlichen Engagements in den Räten auf ehrenamtlicher Basis. Die demokratische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger sollte nicht diffamiert und behindert, sondern ausgebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen

Undine Kurth                                                                                      Peter Lehmann
Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                      Fraktionsvorsitzender im Kreistag Harz

 

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