Mandat niederlegen oder Posten räumen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigen sich verwundert, dass die Feststellung des Landtagspräsidenten, der Abgeordnete Steffen Rosmeisl habe gegen Verhaltensregeln für Abgeordnete des Landtages verstoßen, keine Konsequenzen für den "Trickser" habe. "Das Gesetz über Nebentätigkeiten von Abgeordneten sieht vor, dass Abgeordnete nicht gleichzeitig für Unternehmen tätig sein dürfen, die zu mehr als 50 Prozent der öffentlichen Hand gehören. Steffen Rosmeisl hat gegen  dieses Gesetz verstoßen", so Sebastian Striegel, Mitglied des Landesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Für Rosmeisl gebe es zwei Möglichkeiten: entweder das Landtagsmandat oder den Geschäftsführerposten beim kommunalen Wohnungsunternehmen in seinem Wahlkreis niederlegen. Sollte er sich weiter als unbelehrbar erweisen, habe die CDU-Fraktion ihrerseits für Konsequenzen zu sorgen. "Mit seinen pseudolegalen Tricksereien  verstößt Rosmeisl nicht nur gegen den politischen Anstand, sondern tritt auch den Geist des Gesetzes mit Füßen - dies ist eines  Abgeordneten unwürdig", so Striegel. Solches Verhalten könne die CDU-Fraktion nicht weiter durchgehen lassen.

Der Landtag insgesamt müsse sich fragen lassen, warum er für diesen und ähnliche Fälle keine Sanktionsmöglichkeiten in das Gesetz aufgenommen habe.