Schritt richtig, aber halbherzig
Die geplante Fahrpreiserstattung bei Verspätungen im Nahverkehr bewerten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einerseits als Schritt in die richtige Richtung, andererseits aber auch als halbherzig.
Landesvorsitzender Christoph Erdmenger: "Wirklich verbraucherfreundlich wäre eine Regelung nach dem Vorbild des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV). Hier werden angesichts der eher niedrigeren Fahrscheinwerte im Nahverkehr 100 Prozent des Fahrpreises erstattet." Ein Entschädigungsanspruch würde dort bereits bei mehr als fünf Minuten bestehen.
Auch sollte mit Geld statt mit einem Gutschein entschädigt werden, denn auch Wenigbahnfahrer müssten von der Regelung profitieren können. "Falls durch Verspätung das Fahrtziel nicht mehr am gleichen Tag erreicht werden kann, muss der Entschädigungsanspruch auch die Taxikosten bis zum Fahrtziel bzw. der Landesgrenze Sachsen-Anhalt umfassen", so Erdmenger weiter.
"Was nach Großzügigkeit klingt, ist dabei kühl kalkuliert", so Erdmenger. Die wenigsten Fahrgäste nehmen es auf sich, sich die Fahrtkosten erstatten zu lassen. Dennoch steigt durch das Wissen auf das Anrecht die Zufriedenheit der Kunden stark an.