Bürgerrechte im Versammlungsrecht beachten

Der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christoph Erdmenger, bezeichnet den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Versammlungsgesetz als nicht ausgewogen. Der Entwurf verenge den Blick auf rechte Aufmärsche und beachte grundsätzliche Bürgerrechte nicht ausreichend. "Nicht politische Mehrheiten im Landtag sollten über Versammlungsorte und -zeitpunkte entscheiden, sondern im Einzelfall unabhängige Gerichte."

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisieren, dass der Entwurf der Landesregierung nicht genug für die Bürgerrechte tue. "Dabei besteht in diesem Punkt am bisherigen Versammlungsrecht Nachbesserungsbedarf", so Erdmenger. Beispielsweise sei der Zutritt der Presse zu abgesperrten Bereichen öffentlicher Versammlungen zur Zeit nicht ausreichend gewährleistet. Sicherzustellen sei auch, dass Bild- und Tonaufnahmen der Polizei ausschließlich zur Verfolgung von Straftaten genutzt werden.

Die von Innenministerium angestrebten Verbote von Neonazi-Versammlungen können die Bündnisgrünen nachvollziehen. "Bei unzähligen Anti-Nazi-Demonstrationen standen wir genug widerlichen Aufmärschen gegenüber", so Erdmenger. Eine umfangreiche Verbotsliste von Versammlungsorten und -zeitpunkten gehe aber zu weit. "Wenn die Regierungsfraktionen im Landtag beschließen können, welche Versammlungen verboten werden und welche nicht, hat dies mit Gewaltenteilung nicht viel zu tun. Ich will zum Beispiel nicht ausschließen, dass die Regierungsfraktionen in Mecklenburg-Vorpommern die Demonstrationen rund um den G8-Gipfel verboten hätten."

 

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