Reform des Kommunalabgabengesetzes gefordert

Auf ihrem Kleinen Parteitag am gestrigen Abend in Dessau forderten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung auf, eine umfassende Reform des Kommunalabgabengesetzes anzupacken. "Die Kommunen müssen verpflichtet werden, rechtssichere und geprüfte Kalkulationen und Beitragsatzungen bereits vor einer Baumaßnahme festzulegen. Dabei sollen vor allem Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden", so Undine Kurth, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Es sei nicht in Ordnung, aufgrund nachträglich veränderter Satzungen rückwirkend Straßenausbau- und (Ab-) Wasseranschlussgebühren zu erheben. "Eine verbesserte Rechtslage würde Beitragspflichtige vor hohen Kostenforderungen wegen Luxusbauten und unwirtschaftlichen Maßnahmen schützen und zu sorgfältigerer Planung veranlassen", so Kurth. Im Moment bestehe für die Bürgerinnen und Bürger so gut wie keine Rechtssicherheit und kein Vertrauensschutz im Abgaberecht.

Hintergrund: Beitragssatzungen können nach heutiger Rechtslage rückwirkend geändert und erlassen werden. Besonders kritisch ist dabei die rückwirkende Erhöhung von Straßenausbaubeiträgen für Baumaßnahmen 1991 bis 1996. In dieser Zeit sollte es für die Kommunen nach Willen des Landesgesetzgebers ursprünglich keine Pflicht geben, Beiträge zu erheben. Mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes von 2004 sind die Kommunen jetzt dazu gezwungen. Argument: Die Bürger hätten damit rechnen müssen.