Gen-Mais-Anbau: Naturschutzgebiete schützen!
Eine vom Land Brandenburg in Auftrag gegebene Studie zeigt, das Gen- Maispollen erheblich weiter in benachbarte Flächen stoßen als bislang bekannt. Brandenburg hat deshalb den Mindestabstand zwischen Gen-Maisfeldern und Naturschutzgebieten per Runderlass auf mindestens 800 Meter festgelegt. "Wir fordern Landwirtschaftsministerin Wernicke auf, diesem Beispiel zu folgen und Naturschutzgebiete vor Gen-Maispollen zu schützen", so Sebastian Striegel, Mitglied des Landesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der mit einem Giftstoff (bt-Toxin) versehene und durch Insekten bzw. den Wind in Schutzgebiete eingetragene Gen-Maispollen gefährdet laut Brandenburger Studie so genannte Nichtzielorganismen, z.B. seltene Schmetterlingsarten wie den Großen Feuerfalter oder den Skabiosen-Scheckenfalter. In Sachsen-Anhalt werden auf 196 Hektar und insgesamt 22 Flächen gentechnisch veränderter Mais der Linie MON 810 angebaut. Über entsprechende Abstände zu Naturschutzflächen sind keine Informationen verfügbar.
Striegel: "Sachsen-Anhalt muss schnellstens Mindestabstände für den Anbau von Gen-Mais in der Nähe von Schutzgebieten erlassen. Wir fordern einen Mindestabstand von 1000 Metern." Nur so lasse sich ein Eintrag von gentechnisch veränderten Pollen in Schutzgebiete sicher minimieren. Ein möglicher Gen-Maisanbau im Jahr 2009 darf nicht in der Nähe von Naturschutzgebieten zugelassen werden."
Bislang wird im Gentechnikrecht des Bundes lediglich ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen Gen-Mais und konventionell angebautem Mais sowie von 300 Metern zwischen Gen-Mais und ökologisch erzeugtem Mais gefordert. Für Naturschutzflächen sind keine Mindestabstände vorgesehen.
Hintergrund: Um zu untersuchen, wie weit Genmaispollen fliegen, hatte der NABU im Auftrag des Landes Brandenburg im Sommer 2007 im Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch (Märkisch-Oderland) sowohl technische Pollensammler wie auch Bienenvölker eingesetzt. Ergebnis: Maispollen gelangten in großer Zahl in das geschützte Gebiet.