Sachsen-anhaltische SPD muss BKA-Gesetz ablehnen

Zum nach Medienberichten zwischen SPD und CDU gefundenen Kompromiss beim BKA-Gesetz erklärt Sebastian Striegel, Mitglied im bündnisgrünen Landesvorstand:

"Ende November hat die sachsen-anhaltische SPD mit der Verweigerung ihrer Zustimmung zum BKA-Gesetz daran Anteil gehabt, den Gesetzentwurf im Bundesrat zu stoppen. Nach lediglich kosmetischen Änderungen am Gesetz will das Land und offenbar auch die an der Regierung beteiligte SPD einem weitreichenden Eingriff in die Bürgerrechte nun offenbar zustimmen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisieren die Haltung der Landesregierung scharf. Wir fordern insbesondere den SPD-Landesvorsitzenden und Innenminister Holger Hövelmann auf, seine Zustimmung zum Gesetz nicht zu erteilen. Sachsen-Anhalt darf auch bei einer erneuten Abstimmung im Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen!

Das Hineinschreiben eines Richtervorbehalts bei Online-Durchsuchungen auch in Eilfällen ändert nichts an der Tatsache, dass ein derartig weitreichender Eingriff in den Kernbereich der privaten Lebensführung weiterhin ohne Kenntnis der Betroffenen geschieht. Auch das unzureichende Zwei-Klassen-Zeugnisverweigerungsrecht, das Ärzte und Journalisten zu Aussagen zwingt, bleibt nach dem Kompromiss bestehen.

Hinzu kommt, dass nach der akustischen Wohnraumüberwachung staatliche Stellen zukünftig auch eine optische Wohnraumüberwachung anordnen können. Beliebige Kontakt- und Begleitpersonen werden so dem gesamten Überwachungsarsenal ausgesetzt, ohne auch nur nachträglich darüber benachrichtigt zu werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen das BKA-Gesetz in seiner jetzigen Form klar ab. Es ist - auch wegen ungeklärter Zuständigkeiten zwischen BKA und den Landeskriminalämtern - nicht geeignet, einen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung zu leisten. Stattdessen ist es ein Frontalangriff auf die Rechte der BürgerInnen."