Einschnitte in Bürgerbeteiligung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisieren die Änderung des Kommunalabgabengesetzes. "Wir sehen Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger", so Claudia Dalbert, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Denn die Pflicht der Kommunen, beispielsweise über anfallende Straßenbaukosten betroffene Grundstückseigentümer vorab zu informieren, sei faktisch abgeschafft.

Die Informationspflicht betrifft z.B. den Ausbau von kommunalen Straßen, Grünflächen, Straßenbeleuchtung, Fußwege etc., aber auch von Abwasserkanälen. An den Kosten müssen sich Grundstückseigentümer beteiligen. Der Anteil ist verschieden, 50 Prozent sind nicht ungewöhnlich. Die Informationspflicht hatte das Ziel, den Beitragspflichtigen die Möglichkeit zu geben, Alternativvorschläge zu machen, z.B. um  "Luxusbauten" zu verhindern.

"Eine solche Chance auf Bürgerbeteiligung wurde abgeschafft", so Dalbert. Es bestehe kein Recht mehr auf Anhörung. Auch der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf herabgesenkte Beiträge, wenn sie nicht rechtzeitig über die Kosten informiert wurden, entfalle. "Grundstückseigentümer können sich nicht mehr wehren, wenn etwa eine Straße mit teurem Altstadtpflaster saniert werden soll", führt Dalbert ein Beispiel an. "Das Land hat den Kommunen einen Freibrief ausgestellt - die Zeche zahlen die Bürgerinnen und Bürger."