Stellungnahme zum Landesnaturschutzgesetz
Anlässlich der Verabschiedung des novellierten Landesnaturschutzgesetzes durch den Landtag erklären Undine Kurth, naturschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Sachsen-Anhalt, und Ralf-Peter Weber, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt:
Das neue Naturschutzgesetz geht zu Lasten des Natur- und Tourismusstandortes Sachsen-Anhalt und zukünftiger Generationen. An allen Punkten, wo die Landesregierung Vorgaben des Bundes konkretisieren musste, tat sie dies entweder gar nicht oder nur halbherzig und hat somit entsprechende Regelungen ausgehebelt oder aufgeweicht.
Es ist beschämend, dass das neue Landesgesetz keine Verpflichtung zu einer Mindestfläche für einen zu schaffenden nationalen Biotopverbund enthält. Nach Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollten ca. 15 Prozent der Landesfläche dafür vorgesehen werden.
Auch zur Naturausstattung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen werden keine Festlegungen getroffen. Gerade aber Hecken, Wegraine, Bachläufe, Weiher usw. sichern den Artenreichtum unserer Kulturlandschaften. Wir sprechen uns für eine Aufwertung des Vertragsnaturschutzes aus. Wo immer es sinnvoll und machbar ist, sollen vertragliche Regelungen mit der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft oder mit dem Natursport an die Stelle von ordnungsrechtlichen Maßnahmen treten. Gerade für bäuerliche Familienbetriebe ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten der Existenzsicherung. Wir lehnen es aber ab, dass die Landesregierung – bestimmten Interessengruppen folgend – einen Vorrang des Vertragsnaturschutzes vor den sonstigen Maßnahmen gesetzlich verankert hat. Eine vertragliche Vereinbarung kann nur dann in Frage kommen, wenn im jeweiligen Einzelfall erwiesen ist, dass auf diese Weise der Zweck einer Naturschutzmaßnahme effektiv erreicht wird.
Ein grundsätzlicher Vorrang beschränkt die Handlungsmöglichkeiten des Landes in unzulässiger Weise. Die von der Landesregierung vorgesehene Einführung eines Ökokontos kann zwar sinnvoll sein, doch müssen hierzu die Zuständigkeiten, Bewertungs- und Anrechnungsgrundsätze und die Grundsätze über den Handel im Gesetz verankert werden. All dies will die Landesregierung jedoch ohne öffentliche und ohne parlamentarische Debatte durch die Ministerialbürokratie regeln lassen. Hier werden der Verwaltung in erheblichen Maße Kompetenzen zugesprochen, die beim Parlament liegen. Das Gesetz enthält darüber hinaus zahlreiche Ungereimtheiten und Mängel bei der Umsetzung des gesetzlich Gebotenen. Nicht verwunderlich ist aus der Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Landesregierung die Beteiligungsrechte der Verbände und Vereine nicht stärkt. Das widerspiegelt die sattsam bekannte Phobie der Landesregierung gegen die Mitwirkung des ehrenamtlichen Naturschutzes an Programmen, Projekten und Verfahren, weil sie diese immer noch als Investitionshemmnis ansieht.
Undine Kurth erklärt abschließend: "Die Chance für ein modernes Naturschutzrecht in unserem Land wurde vertan. Dieses Gesetz steht nicht auf der Höhe der Zeit. Wir brauchen einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer Natur und eine Integration des Naturschutzes in alle Politikbereiche, nicht dessen Reduktion auf eine dienende Rolle zur Verbesserung des Investitionsklimas."