PM Nr.73-04 vom 18.06.2004

Gentechnik-Gesetz: Erfolg für Verbraucherschutz und Landwirte

Am heutigen Freitag hat der Bundestag ein neues Gentechnik-Gesetz beschlossen. Im Vorfeld hatten sich die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD darauf geeinigt, den bisher zustimmungspflichtigen Entwurf in ein zustimmungsfreies Gesetz zu ändern. "Das Gesetz ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz und für die Landwirte, die gentechnikfrei anbauen wollen", so Ralf-Peter Weber, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Das Gesetz schützt Ökolandbau und konventionelle Landwirtschaft vor der schleichenden Dominanz gentechnisch veränderter Pflanzen. Gesetzlich verbrieft ist die Haftungsregelung, nach der Landwirte, die Gentechnik anwenden, für Verunreinigungen in benachbarten gentechnikfreien Betrieben haften. Ein bundesweites und flurstückgenaues Standortregister sorgt dafür, dass kein Genpflanzen-Anbau hinter dem Rücken von Bauern, Forstwirten und Imkern passieren kann. Damit herrscht in Deutschland vollständige Transparenz.

Natürlich gibt es nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weitere Punkte, an denen gearbeitet werden muss – so etwa die Verordnung zur guten fachlichen Praxis und zur behördlichen Kontrolle. "Hier liegt es am Bundesrat, diesen Verordnungen zuzustimmen. Die unionsgeführten Länder, einschließlich Sachsen-Anhalts Landesregierung, sind in der Pflicht", so Weber.

Bisher taten sie sich damit unrühmlich hervor, in über einhundert Anträgen unter anderem die Streichung der Anbauvorschriften für gentechnisch veränderte Pflanzen, die Aufweichung der Haftungsregelung und öffentlich finanzierte Haftungsfonds für Gentechnikrisiken zu forcieren. Die "geheime Kommandosache" von Genmais-Anbau in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern hat jedoch deutlich gemacht, wie wichtig eine zügige Umsetzung eines transparenten Standortregisters und eine umfassende Haftungsregelung im Gentechnik-Gesetz für den Schutz gentechnikfreier Lebensmittelproduktion sind.


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