Sachsen-Anhalt muss Klage gegen das Gentechnikgesetz zurückziehen
Zur seit 2005 anhängigen Klage des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz, die heute vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird, erklärt Sebastian Striegel, Mitglied im Landesvorstand:
"Die Landesregierung aus CDU und SPD muss ihre Klage gegen das Gentechnikgesetz unverzüglich zurückziehen. Sie gefährdet mit ihrem Vorgehen die Wahlmöglichkeit der VerbraucherInnen, gentechnikfreie Produkte zu konsumieren und missachtet damit den Wunsch der überwiegenden Mehrheit der BürgerInnen, die gentechnisch veränderte Lebensmittel zu gut 80 Prozent nicht auf ihren Tellern finden wollen.
Hätte Sachsen-Anhalt mit seiner Klage Erfolg, gäbe es für die gentechnikfreie Landwirtschaft keine wirksame Handhabe mehr, sich gegen gentechnische Verunreinigungen zu wehren, weil die konventionell und biologisch wirtschaftenden Landwirte für Schäden an ihrer Ernte den Gentechnik nutzenden Nachbarn nicht mehr haftbar machen könnten.
Das schafft Unsicherheit und schadet massiv dem Landwirtschaftsstandort.
Besonders blamabel ist das Verhalten der SPD. Statt das von Rot-Grün verbraucherfreundlich ausgestaltete und von der schwarz-roten Koalition in Berlin bereits ausgedünnte Gentechnikgesetz zu verteidigen, begeben sich die Sozialdemokraten in den Kadavergehorsam zur CDU. Eine SPD, die in ihrem Entwurf zum Landtagswahlprogramm zwar die Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte verlangt, aber nicht bereit ist, Sachen-Anhalts Bauern und VerbraucherInnen auch wirksam vor gentechnischen Verunreinigungen zu schützen, ist unglaubwürdig.
Dass sich die Landesregierung für ihre Klage der Monsanto-Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer bedient, zeigt zudem, dass die Strippenzieher aus der Zeit von Wirtschaftsminister Rehberger auch unter dem Spitzenkandidaten der CDU zur Landtagswahl, Rainer Haseloff, weiter am Werk sind."
Hintergrund:
Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das deutsche Gentechnikgesetz wurde 2005 von der damaligen CDU-FDP-geführten Landesregierung eingereicht. Das Gentechnikgesetz schränke die Berufsfreiheit von Bauern und Forschern, die Gentechnik nutzen, durch überzogene Haftungsansprüche ein und die Veröffentlichung von Gentech- Anbauflächen im Standortregister widerspreche dem grundgesetzlich garantierten Schutz des Eigentums, lauteten die Vorwürfe. Auch die jetzige Landesregierung aus SPD und CDU hält die Klage weiter aufrecht.
Als das Land 2005 die Verfassungsklage einreichte, unterstützte es die Agro-Gentechnik massiv. So fand in Sachsen-Anhalt der erste (geheimgehaltene) großflächige Versuchsanbau mit dem inzwischen verbotenen MON810-Mais statt.
Sachsen-Anhalt fordert mit der Verfassungsklage gegen das Gentechnik- Gesetz eine Freistellung der Agro-Gentechnik von allgemein üblichen nachbarschaftsrechtlichen Verpflichtungen. Dieses Anliegen stellt eine gleichheitswidrige Bevorzugung der Agro-Gentechnik dar. Unter anderem verlangt das Land, die Haftungsregelungen für gentechnisch veränderte Pflanzen abzuschaffen und Standorte von Gentechnikpflanzen nicht mehr im Standortregister für betroffene Nachbarn und BürgerInnen öffentlich zu machen.