Erhöhung der Rentenbezüge für Altgeschiedene der DDR
Die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Claudia Dalbert dazu: "Der von den Ländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern in den Bundesrat eingebrachte Antrag für die Sitzung am Freitag, dem 9. Juli, greift langjährige Forderungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf. Damit würde endlich Gerechtigkeit für gut 400.000 Menschen, überwiegend Frauen, hergestellt, die nach DDR-Recht geschieden wurden. Wir fordern Sachsen-Anhalt auf, diesem Antrag zuzustimmen."
Hintergrund: Die nach DDR-Recht Geschiedenen erhalten bisher nicht den in der Bundesrepublik seit 1977 geltenden Versorgungsausgleich. Dies bedeutet gut 50 Euro monatlich weniger für die Betroffenen. In den neuen Bundesländern sind mehr als 400.000 Menschen hiervon betroffen, besonders Frauen.
"Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass versorgungsrechtliche Nachteile beseitigt werden, die Geschiedenen entstanden sind. Die finanzielle Benachteiligung muss beseitigt werden, indem der Staat an die Stelle des Ex-Ehemanns tritt, da ein rückwirkender Versorgungsausgleich zu Lasten des geschiedenen Ehepartners nicht möglich ist. Die Ansprüche der ostdeutschen Frauen müssen individuell neu berechnet und der Ausgleich aus Steuermittel finanziert werden.", erläutert Michaela Frohberg, Sozialpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.