"Den Betroffenen muss geholfen werden"
"Die Chancen für die Verbesserung der finanziellen Situation von in der DDR Geschiedenen ist jetzt so gut wie nie", so die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Claudia Dalbert. Sie fordert die Landesregierung nachdrücklich auf, der Empfehlung der Bundesratsausschüsse für Arbeit und Sozialpolitik, Frauen und Jugend sowie Familie und Senioren zu folgen und dem Antrag zur "Verbesserung der Versorgung der im Beitrittsgebiet vor dem 01.01.1992 Geschiedenen" am 24. September 2010 im Bundesrat zuzustimmen.
Nachdem jahrelang keine befriedigende Entscheidung getroffen wurde, ist der Bundesrat jetzt in der Verantwortung. "Es darf kein Zurück mehr geben. Den Betroffenen muss endlich geholfen werden", so Claudia Dalbert.
Nach Aussagen der sozialpolitischen Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Michaela Frohberg, betrifft dies rund 400.000 Menschen, meist Frauen, die noch immer von Sozialhilfebedürftigkeit betroffen seien. "Im Durchschnitt bekämen die Betroffenen nach dieser Empfehlung dann 54 Euro im Monat mehr. Für viele ist das eine notwendige Ergänzung zu den meist sehr geringen Altersbezügen, oftmals am Rand des Existenzminimums."
Mit der Unterstützung des Entschließungsantrages würde die Landesregierung Sachsen-Anhalts einen wichtigen Beitrag für die Schließung der Versorgungslücke von in der DDR Geschiedenen leisten. Der Antrag der Bundesratsausschüsse beinhaltet die Gründung einer Bund-Länder-AG, die eine pragmatische Lösung vorlegen soll. "Diese muss so schnell wie möglich erarbeitet werden", so Frohberg.
Hintergrund: Nach dem Alterssicherungsbericht von 2001 verfügen die in der DDR geschiedenen Ehegatten, im Vergleich zu anderen Personengruppen, über die geringsten Alterseinkünfte. Für bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet geschiedene Ehegatten sehen die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen weder eine Geschiedenenhinterbliebenenrente noch Leistungen aus dem Versorgungsausgleich vor, da hier noch bis zum 31.12.1991 das DDR-Rentenrecht galt.