PM Nr.117-05 vom 07.10.2005

Kommunalgebietsreform: Landesregierung entscheidet kurzsichtig und gegen den Willen der Region

Gesetz zur Neugliederung der Landkreise in Sachsen-Anhalt

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sehen im gestrigen Beschluss der Landesregierung zur Neuordnung der Kreise keinen langfristigen Lösungsansatz für die dringend notwendige kommunale Neustrukturierung im Land Sachsen-Anhalt. „Erst halbherzig angegangnen, dann auf halben Wege stehen geblieben“, kommentiert der Bündnisgrüne Landesvorsitzende Dr. Ralf-Peter Weber die gestrige Entscheidung im Landtag.

„Weder von der vorgesehen Fläche noch von der Einwohnerzahl werden viele der neuen Kreise langfristig Bestand haben. Eine Kommunalreform, die diesen Namen auch verdient, hat nicht nur Landkreise zusammen zu legen, sondern Funktion und Aufgaben der Organe des Landkreises neu zu beschreiben. Hier hat die Landesregierung versagt“, so Weber weiter.

Mit der gestern beschlossenen Teilung des Landkreises Anhalt-Zerbst wird nicht nur gegen den Willen von vier Kreistagen entschieden, sondern auch der Region um Dessau eines weiteren Teiles ihres Einzugsgebietes beraubt.

Unverständlich ist auch, dass es noch keine zielführenden Vorschläge zur Lösung der Stadt-Umland-Problematik vorliegen.

Nach der Landtagswahl 2006 streben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt daher keine Aufhebung, aber eine wesentliche Verbesserung und Ergänzung des Kommunalneugliederungs- gesetzes und der damit verbundenen Neugliederung der Landkreise an.


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