Irrweg Saalekanal

Mischen Sie sich ein –  es ist ihr gutes Recht!

Saalkanal Postkarte

Raumordnungsverfahren "Ausbau der Unteren Saale – Schleusenkanal Tornitz"

Das Landesverwaltungsamt Halle hat am 10.03.2008 das Raumordnungsverfahren (ROV) zum Bau des Saalekanals eröffnet. Bis zum 19.05.2008 haben nun nun Bürgerinnen und Bürger Zeit, ihre Bedenken oder Anregungen gegenüber ihre n Gemeinden einzubringen.

Welche Aufgabe hat das Raumordnungsverfahren (ROV)?

Ein ROV hat die Aufgabe, die Übereinstimmung des konkreten Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung zu überprüfen. Es ist querschnittsorientiert und integriert somit ökonomische, ökologische, kulturelle und auch soziale Aspekte. Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen. Es bildet eine Informations - und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Zulassungsverfahren.

Warum sollte ich überhaupt eine Einwendung schreiben?

Der Schleusenkanal ist ein erheblicher Eingriff in den Elbe-Saale-Raum und verändert für viele Bewohner in der Region das Lebensumfeld. Es ist darüber hinaus ihr gutes Recht sich zu äußern.

Wer darf einwenden?

Jede/r der sich durch den Bau des Kanals betroffen fühlt, kann sich gegenüber der Gemeinde oder dem Landesverwaltungsamt äußern.

Was sind Einwendungsgründe sein?

  • zahlreiche Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste Sachsen-Anhalts, der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschland und vor allem des Anhangs IV der EU FFH - Richtlinie leben im Planungskorridor. Gemäß dieser Richtlinie, sind nicht nur Lebensräume, sondern auch die dort gelisteten Tierarten streng geschützte und eine absichtliche Tötung ist verboten.
  • wenn durch den Bau des Kanals Schaden an ihrem Eigentum zu befürchten ist
  • wenn durch den Kanalbau der Zugang zu private Flächen erschwert wird
  • die Landschaftszerschneidung in der Region (Der Kanal wird eine Zerschneidungsfunktion ähnlich einer Bundesautobahn entwickeln und daher als unüberwindliches Hindernis für zahlreiche Tierarten deren Verbreitungsmöglichkeiten negativ beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für die Nutzung von Wanderwegen (touristische Infrastruktur wird negativ beeinträchtigt). Der Naherholungscharakter wird durch die betonisierte Landschaft deutlich verschlechtert.))
  • Zerschneidung von Wanderwege
  • Beeinträchtigung der Naherholung
  • wenn Grundwasserrechte betroffen sind
  • Die Veränderung der Grundwassersituation verstößt zum einen gegen das Verschlechterungsverbot der EU Wasserrahmenrichtlinie, verschlechtert die Möglichkeiten der landwirtschaftlichen und privaten Nutzung (Anbaumöglichkeiten, Zugang zu den Flächen) von Flächen im Grundwassereinzugsgebiet und führt zu einer Beeinträchtigung der Standfestigkeit der Gebäude (Wertminderung, Bausicherheit).
  • besondere Kulturgüter oder Traditionen behindert werden
  • Gefährdung
  • negative Auswirkungen auf die Grundwassersituation (durch Blockade der Grundwasserströme zur Saale hin).

Wohin sollen die Einwendungen geschickt werden?

An die Verwaltungen der Städte Calbe und Barby sowie die Gemeindeverwaltungen von Tornitz, Wespen, Pömmelte, Glinde, Groß Rosenburg, und Breitenhagen.

Die Stadtverwaltung Barby erreichen sie über:
Stadtverwaltung Calbe(Saale)
Markt 18, 39240 Calbe (Saale)
Telefon: 039291-56416, Telefax: 039291-56500
E-Mail: Stadt-Calbe-Saale@t-online.de

Die Stadt Barby sowie die Gemeinden Pömmelte, Wespen, Groß Rosenburg, Breitenhagen, Glinde, Tornitz erreichen Sie über:

Verwaltungsgemeinschaft "Elbe-Saale"
Marktplatz 14, 39249 Barby
Tel. 039298 6720
Fax 039298 3204
E-Mail: info@stadt-barby.de

oder

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 309 - Raumordnung, Landesentwicklung
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)

Bis wann muss ich meine Stellungnahme abgegeben haben?

Die Unterlagen liegen bis zum 05. Mai aus – die Einwendung muss dann bis zum 19. Mai bei der Gemeinde sein. Die Verbände müssen bis zum 18. April ihre Einwendung abgegeben haben.

Was kann ich nach 19. Mai tun?

Die betroffenen Gemeinden müssen ihre Stellungnahme erst am 06. Juni abgeben. Das gibt Ihnen die Möglichkeit über Stadt- oder Gemeinderäte nachzufragen, welchen Inhalt und Tenor die Stellungnahme der Gemeinde haben soll. Ebenso können sie das Gespräch mit den Bürgermeistern suchen. Organisieren Sie Bürgerversammlungen mit den Gemeinderäten, in denen Sie auf wichtige Punkte hinweisen, die unbedingt in der Stellungnahme der Gemeinde enthalten sein sollten.

"Mischen Sie sich ein –  es ist ihr gutes Recht! Je mehr Einwendungen geschrieben werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Saalekanal nicht gebaut wird!"

 

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