Fluglärmgesetz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt unterstützen eine öffentliche Petition beim Bundestag, die sich für besseren Fluglärmschutz einsetzt. Anlass ist der Gesetzentwurf der Großen Koalition, der weit schlechtere Schutzziele festgeschreibt, als es die zur Zeit gültigen Gerichtsbeschlüsse zum Fluglärm festlegen. Die Petition verfolgt das Ziel, dass der Bundestag das Gesetz in dieser Form ablehnt und der Entwurf noch einmal überarbeitet wird.

Der Ausbau des Flughafens Halle-Leipzig zu einem 24-Stunden-Betrieb ist beschlossene Sache. Die Anwohner müssen vor den schädlichen Auswirkungen des Fluglärms geschützt werden - mit einem verbesserten Fluglärmgesetz.

Hintergrund: Die rot-grüne Bundesregierung hatte eine Novelle des Fluglärmgesetzes von 1971 erarbeitet, das jedoch nicht mehr zur Verabschiedung gelangte. Im Gesetzentwurf der Großen Koalition werden aktive Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Fluglärm nicht ausgeschöpft, der Fokus liegt einseitig auf dem so genannten passiven Schallschutz, d.h.lediglich Einbau besserer Fenster etc. Dies ist ein riesiger Rückschritt und keineswegs die längst fällige Verbesserung des Lärmschutzes." Betroffene bzw. Fluglärm- und  Umweltverbände würden zudem beklagen, dass sie im Gesetzgebungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Der Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Parteimitglieder gebeten, sich an der Petition zu beteiligen und sie weiter in bekannt zu machen.

Text der Petition

 

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